Und mal wieder alles NEU
Elektronische Lohnsteuerkarte - Die Lohnsteuerkarte in Papierform wird endgültig abgeschafft
Um die individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können, benötigt der Arbeitgeber bestimmte Informationen, die sog. Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge, Kirchensteuermerkmal). Bisher diente die Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte als Träger dieser Information.
Ab dem Jahr 2012 sind diese Informationen, die zukünftig als Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bezeichnet werden, in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und werden dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung gestellt.
Künftig müssen die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mit Beginn einer neuen Beschäftigung nur noch einmalig ihr Geburtsdatum und ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID.) angeben. Hat das Arbeitsverhältnis bereits im Jahr 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber diese Informationen vor.
Im neuen Verfahren ist ausschließlich das Finanzamt für die Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig.
Im Herbst 2011 erhalten alle Arbeitnehmer von der Finanzverwaltung ein Schreiben mit ihren zum 01.01.2012 gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Soweit diese Angaben nicht stimmen sollten, kann man die notwendigen Änderungen beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Die Steuer-Id. gibt es seit 2008 und wurde allen Bundesbürgern schriftlich mitgeteilt. Falls die Steuer-Id. nicht vorliegt, teilt das Bundeszentralamt für Steuern diese auf Anfrage mit.
Mehr NETTO - Niedrigerer Lohnsteuerabzug im Dezember 2011
Ab dem 01.12.2011 gilt ein neuer Arbeitnehmerpauschbetrag, Der Pauschbetrag wurde von 920,00 Euro auf 1.000,00 Euro erhöht. Für den Monat Dezember 2011 wurden geänderte Lohnsteuertabellen erstellt, darin ist der besondere Lohnsteuertarif eingebaut. Das hat zur Folge, dass der Lohnsteuerabzug für den Monat Dezember 2011 bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen niedriger ausfällt.
ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis)
Wir hatten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einiger Zeit darüber informiert, dass wir als Arbeitgeber seit dem 01.01.2010 verpflichtet waren, monatlich die in der Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an eine bestimmte Speicherstelle zu übermitteln.
Die Bundesregierung hat nun beschlossen, das bestehende Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) aufzuheben. Es ist davon auszugehen, dass das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende eingestellt wird und somit entfällt auch die elektronische Meldepflicht für Arbeitgeber. Alle gespeicherten ELENA-Daten werden gelöscht. |